Seit dem 01. Juni 2015 ist das sogenannte „Bestellerprinzip“ als Teil des Mietrechtnovellierungsgesetzes in Kraft getreten.

Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, auch die Kosten der anfallenden Dienstleistung trägt. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Vermietung.

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